Der Elternvertrag der Wilhelm Hartschen-Schule Vertragsabschluss Bei Missachtung der Regeln behält sich die Schule vor, entsprechende Maßnahmen durchzusetzen. Dies können im Einzelnen Einberufung einer Klassenkonferenz, Information von Sozial- und Jugendamt, Kurzzeitbeschulung sowie Ausschluss vom Unterricht sein. Solingen, ______________________________ (Datum)